Die Privatinsolvenz im Rahmen der Schuldnerberatung
Kann ein Schuldner seine Schulden nicht mehr ohne Hilfe begleichen, ist somit zahlungsunfähig und kann mit den Gläubigern keine Einigung erzielt werden, dann hilft oft nur noch das staatliche Verfahren der Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt. In diesem Verfahren analysiert ein Gericht die Zahlungsverpflichtungen des Schuldners gegenüber seinen Gläubigern und legt eine Rückfinanzierungshöhe und –dauer (üblicherweise 6 Jahre) fest, an deren Ende der Schuldner von seinen Zahlungsverpflichtungen befreit ist. Oft ist die Privatinsolvenz bei hoch Verschuldeten der letzte Ausweg, doch sollte dieser Schritt nicht vorschnell gewählt werden. Es empfiehlt sich vorher von einer Schuldnerberatung helfen zu lassen. Eine professionelle Schuldnerberatung kann die Situation besser einschätzen und eine Empfehlung für oder gegen eine Privatinsolvenz aussprechen. Außerdem ist es professionellen Schuldnerberatungen vorbehalten einen Antrag auf eine Verbraucherinsolvenz auszustellen, ohne die man gar nicht erst das Verfahren anstreben kann. Die Schuldnerberatung kann den Schuldner genau über die Chancen der Privatinsolvenz aufklären, aber auch über deren Risiken. Der wichtigste Vorteil der Privatinsolvenz ist laut Schuldnerberatungen die komplette Restschuldbefreiung nach Ablauf der sechs jährigen Wohlverhaltensphase. Doch warnen Schuldnerberatungen auch vor den Risiken, die eine Verbraucherinsolvenz mit sich bringt. Das Gericht legt den Rahmen der Tilgung fest, also welche Wertgegenstände und welcher Teil des monatlichen Einkommens gepfändet werden dürfen und der Schuldner muss sich an diese Vorgaben halten. Außerdem ist eine Privatinsolvenz nur für Privatpersonen oder ehemalige Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Schulden gegenüber seinen Angestellten geeignet. Für viele Selbstständige kommt dieses Verfahren also von vornherein nicht in Frage. Die Verbraucherinsolvenz verläuft üblicherweise in vier Schritten, die komplett von einer Schuldnerberatung begleitet und betreut werden können. Im ersten Schritt muss der Schuldner versuchen sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Dabei kann eine Schuldnerberatung behilflich sein, die Erfahrung im Umgang mit den Verhandlungen mit Gläubigern hat. Sollten jedoch alle Verhandlungen scheitern, dann kann der Schuldner im zweiten Schritt einen Antrag auf das Verbraucherinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht stellen. Auch bei diesem Antrag kann die Schuldnerberatung behilflich sein. Danach wird das Verfahren eröffnet, indem die Zahlungsverpflichtungen geregelt werden und die Wohlverhaltensphase eingeleitet wird. Im vierten Schritt leistet der Schuldner seine vom Gericht geregelten Zahlungsverpflichtungen um nach sechs Jahren von seinen Schulden frei gesprochen werden zu können. In dieser Phase kann die Schuldnerberatung mit einer Haushalts- und Budgetplanung dem Schuldner helfen sein Leben mit dem geringeren Einkommen zu organisieren und zu finanzieren, ohne weitere Schulden zu verursachen.