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Schuldnerberatung in Neuruppin, Wittstock/Dosse im Kreis Ostprignitz-Ruppin

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16816 Neuruppin Buskow, Neuruppin, Nietwerder
16818 Märkisch Linden Albertinenhof, Altfriesack, Basdorf, Braunsberg, Buchenhaus, Dabergotz, Darritz, Darsikow, Deutschhof, Dreibrück, Frankendorf ...
16827 Alt Ruppin Alt Ruppin, Krangen, Molchow, Zermützel, Zippelsförde
16831 Rheinsberg Berkholzofen, Großzerlang, Heinrichsdorf, Kleinzerlang, Linow, Rheinsberg, Rheinshagen, Schwanow, Zechlinerhütte, Zechow, Zühlen
16833 Fehrbellin Betzin, Brunne, Dechtow, Fehrbellin, Fredenhorst, Hakenberg, Karwesee, Königshorst, Lentzke, Linum, Lobeofsund ...
16835 Lindow (Mark) Banzendorf, Dierberg, Herzberg, Hindenberg, Keller, Klosterheide, Lindow (Mark), Rüthnick, Schönberg, Seebeck, Strubensee ...
16837 Alt Lutterow Alt Lutterow, Dorf Zechlin, Flecken Zechlin, Heimland, Kagar, Luhme, Neu Lutterow, Repente, Wallitz
16866 Kyritz Barenthin, Beckenthin, Berlitt, Bork, Brüsenhagen, Bärensprung, Dannenwalde, Demerthin, Drewen, Döllen, Friedheim ...
16868 Wusterhausen Bantikow, Wusterhausen
16909 Wittstock/Dosse Babitz, Berlinchen, Biesen, Blandikow, Blesendorf, Christdorf, Dossow, Dranse, Fretzdorf, Freyenstein, Gadow ...
16928 Pritzwalk Alt Krüssow, Baek, Beveringen, Biesterholz, Birkenfelde, Blumenthal, Boddin, Breitenfeld, Brünkendorf, Buchholz, Buchhorst ...
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Ostprignitz-Ruppin - Was unterscheidet eine Schuldnerberatung von einer Schuldner- und Insolvenzberatung?

Beratung / Schuldnerberatung Während die Schuldnerberatung in Deutschland grundsätzlich ohne staatliche Anerkennung von jedermann durchgeführt werden darf, ist eine staatliche Anerkennung der Schuldner- und Insolvenzberatung erforderlich, damit diese die zur Einleitung einer Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung erforderliche Bescheinigung ausstellen darf.

Welche Anforderungen an die Beratungsstelle mit der Ausstellung dieser Bescheinigung verbunden sind, unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern. Wer keine Privatinsolvenz plant, sondern eine Schuldnerberatung zur Unterstützung beim Abbau der vorhandenen Schulden aufsuchen möchte, verkürzt üblicherweise die anfallende Wartezeit bis zum Beratungstermin, wenn er sich an eine nicht als Insolvenzberatung anerkannte Stelle wendet.

Die Nichtanerkennung weist nicht auf eine geringere Qualifikation der Berater hin, zumal ehrenamtliche und kirchliche Stellen teilweise auf die Anerkennung verzichten, um eine eindeutige Trennung zwischen der einfachen Schuldenberatung und der Insolvenzberatung zu erreichen. Einige Stellen bieten eine einfache Schuldnerberatung auch online an, so dass keine nennenswerten Wartezeiten anfallen.