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Rechtsanwälte als Schuldnerberater tätig werden, unterliegen diese
grundsätzlich der Gebührenordnung; bei den meisten Beratern handelt es
sich jedoch um Sozialpädagogen und Sozialarbeiter. In vielen Fällen
werden die Kosten für die Schuldnerberatung durch das Bundesland oder
durch die Gemeinde übernommen, sofern der ratsuchende Schuldner nur ein
geringes Einkommen hat; teilweise wird bei einem mittleren Einkommen ein
Eigenanteil von einhundert bis einhundertfünfzig Euro von der
Erstattung der Beratungskosten abgezogen. Bundesweit zahlen Empfänger
von Arbeitslosengeld II und anderweitiger Hilfe zum Lebensunterhalt
keine eigenen Beiträge für die einfache Schuldenberatung, sie müssen
lediglich vor dem Besuch der Beratungsstelle einen Antrag auf die
Übernahme der Kosten stellen.
Für viele Personen besteht jedoch die Möglichkeit, eine nicht mit der
Stellung eines Antrages auf Privatinsolvenz verbundene Schuldnerberatung
unentgeltlich in Anspruch zu nehmen. So bieten evangelische
Kirchengemeinden oder Kirchenkreise ebenso wie katholische
Organisationen eine unentgeltliche Erstberatung für Schuldner an. Auch
die jüdischen und muslimischen Gemeinden führen kostenlose
Schuldnerberatungen für ihre jeweiligen Mitglieder durch. Der Vorteil
einer Beratung innerhalb der eigenen Glaubensgemeinschaft besteht nicht
zuletzt darin, dass die meisten Gemeindemitglieder den Mitarbeitern
ihrer Gemeinde stärker als fremden Beratern vertrauen und sie somit mit
ihnen ohne Beschönigungsversuche ehrlich über ihre finanzielle Situation
sprechen. Zudem sind sie häufig mit den Räumlichkeiten ihrer Gemeinde
vertraut, was in der schwierigen Situation eines Gespräches über eigene
Schulden durchaus vorteilhaft ist.
Kostenlose Erstberatungen werden auch von den meisten Gewerkschaften für
in ihnen organisierte Arbeitnehmer angeboten. Des Weiteren führen
einige Gemeinden und Landkreise eine Erstberatung in eigener Regie
durch, ohne für diese eine Gebühr zu berechnen. Einige größere Betriebe
haben für ihre Arbeitnehmer eine gegenüber dem Arbeitgeber zur
Verschwiegenheit verpflichtete Sozialberatung eingerichtet, deren
Inanspruchnahme immer kostenfrei erfolgt; allerdings sind
verständlicherweise nicht alle Arbeitnehmer trotz der
Verschwiegenheitspflicht bereit, ihre finanziellen Sorgen innerhalb der
Organisationsstrukturen des Unternehmens zu schildern.