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Schuldnerberatung im Kreis Duisburg

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Nordrhein-Westfalen


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47051 Duisburg Altstadt, Dellviertel, Duissern, Kaßlerfeld
47053 Duisburg Altstadt, Dellviertel, Hochfeld, Wanheimerort
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47119 Duisburg Beeck, Laar, Ruhrort
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47166 Duisburg Alt-Hamborn, Beeck, Bruckhausen, Marxloh, Neumühl, Obermarxloh
47167 Duisburg Marxloh, Neumühl, Obermarxloh, Röttgersbach
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47179 Duisburg Aldenrade, Alt-Walsum, Fahrn, Vierlinden, Wehofen
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Duisburg - Was unterscheidet eine Schuldnerberatung von einer Schuldner- und Insolvenzberatung?

Beratung / Schuldnerberatung Während die Schuldnerberatung in Deutschland grundsätzlich ohne staatliche Anerkennung von jedermann durchgeführt werden darf, ist eine staatliche Anerkennung der Schuldner- und Insolvenzberatung erforderlich, damit diese die zur Einleitung einer Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung erforderliche Bescheinigung ausstellen darf.

Welche Anforderungen an die Beratungsstelle mit der Ausstellung dieser Bescheinigung verbunden sind, unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern. Wer keine Privatinsolvenz plant, sondern eine Schuldnerberatung zur Unterstützung beim Abbau der vorhandenen Schulden aufsuchen möchte, verkürzt üblicherweise die anfallende Wartezeit bis zum Beratungstermin, wenn er sich an eine nicht als Insolvenzberatung anerkannte Stelle wendet.

Die Nichtanerkennung weist nicht auf eine geringere Qualifikation der Berater hin, zumal ehrenamtliche und kirchliche Stellen teilweise auf die Anerkennung verzichten, um eine eindeutige Trennung zwischen der einfachen Schuldenberatung und der Insolvenzberatung zu erreichen. Einige Stellen bieten eine einfache Schuldnerberatung auch online an, so dass keine nennenswerten Wartezeiten anfallen.